DAS ist genau das Problem! Natürlich nicht für den Nießbraucher, sondern für denjenigen, der die anderen 50 % hält und dessen potentielle Erben!
Da ist dann im Zweifelsfalle Zoff angesagt in der Familie.
Insofern würde ich - als Vertragspartner, der dem Nießbrauch zustimmen müßte - einen solchen Vertrag keinesfalls unterschreiben. Er bedeutet im Klartext, dass der NICHT nießbrauchende Vertragspartner so lange nicht auf sein Eigentum zugreifen kann (selbst wenn er es dringend brauchen würde) wie der Nießbrauchende lebt.
Alles in allem: Es ist für den NICHT Nießbrauchenden ein Geschäft, das ihn übervorteilt. Für den Nießbrauchenden ist es natürlich ein super Geschäft, indem es den Geschäftspartner übervorteilt. Das muß man mögen..... ich mag so etwas nicht.
Nießbrauch kann jedoch in anderen Zusammenhängen eine sehr sinnvolle Angelegenheit sein.
In D sind wir ja noch nicht so im "wilden Westen/Osten", dass ein ungeschätzer Nießbrauchender aufgrund eines "unerwünschten" Status dann evtl. um sein Leben fürchten müßte.
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