Vertrag machen, in dem festgehalten wird, dass das Haus gegen Instandhaltung und Verwaltung etc. mietfrei überlassen wird....

Olivia, Donnerstag, 06.01.2022, 21:22 (vor 1485 Tagen) @ ebbes1641 Views
bearbeitet von Olivia, Donnerstag, 06.01.2022, 21:28

Kannst das von einem Anwalt formulieren lassen oder auch von einem Notar. Die Frage ist, ob man einen Termin reinsetzen sollte.... solche Verträge sind alle nicht ohne, wenn sich die Umstände ändern. Würde ich schon alleine zum Schutz des Vertragspartners machen und damit nicht irgendwann ein Grund zum Prozessieren entstehen könnte. Gründe: Todesfall... plötzlich "Erben" als Vertragspartner... "Nießbrauch".... ist eine heikle Sache für den Vertragspartner. Ich würde so etwas nicht unterschreiben, denn wie gesagt... es könnte sein, dass man es plötzlich nicht mehr mit dem ursprünglichen Vertragspartner zu tun hat.... und dass der neue Vertragspartner die "Sache" plötzlich ganz anders sieht. Vorbauen ist besser als späterer Familienkrach.

Der Notar kann dir auch sagen, ob so eine Konstruktion überhaupt rechtskräftig ist, bevor du ihm einen Auftrag gibst. Er kann dich auch auf Fallstricke bei der Vertragsgestaltung aufmerksam machen.

Dann kannst du einen Teil des überlassenen Wohnraums vermieten und die vermieteten Räume auch alleine versteuern.

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