Zulassungsstelle

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Montag, 29.11.2021, 19:56 (vor 850 Tagen) @ Albatros3578 Views

Zu bedenken ist lediglich, dass, sofern der eigene PKW nicht abgemeldet wird, bei einem Vergehen im Ausland (Parkvergehen, Geschwindigkeitsübertretung) die Strafzahlung in D nicht mehr adressierbar ist. Bei Passverlängerungen könnte man sich an die Schulden erinnern.
Andererseits kann das Fahrzeug im Zielland (EU) umgemeldet werden, sobald man sich für eines entschieden hat.

Für den Pkw muss ein "Empfangsbevollmächtigter" bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden, sonst gibt es irgendwann Stress. Ansonsten kann man sich einfach so abmelden, ohne eine neue Adresse im Ausland anzugeben.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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