Wähler-Registrierung

Manuel H., Mittwoch, 14.07.2021, 08:09 (vor 1010 Tagen) @ DT1581 Views

auch das ist für mich verwirrend.

einer, der sich registriert hat und verstirbt, bleibt registriert. Diese verstorbenen registrierten Wähler können also sehr wohl "wählen" gehen.

1980 gab es in meinem Bekannten- und Freundeskreis in den Staaten viele Amis. Alle nicht registriert und keine Lust zu wählen. Hatte seinerzeit deswegen den Verdacht, dass bei der Wahlbeteiligung nur die Quote kommuniziert wird, wer von den registrierten Wählern tatsächlich wählen geht und nicht, wer von den wahlberechtigten Bürgern wählen geht.

Andererseits: Ich besuchte ein Wahllokal und hätte unregistriert nach Vorlage meines US-Führerscheins wählen können. Ich stand schon in der Wahlkabine und war damals als Deutscher baß erstaunt, dass dort keine Wahlzettel, sondern ein "Computer" stand. Man mußte Stecker in die entsprechenden Löcher stecken, die dann für bestimmte Wahlentscheidungen standen und einen Knopf drücken. Habs nicht gemacht, bin unverrichteter Dinge wieder raus.
Dachte damals, ooops, wie leicht alles dann doch zu manipulieren ist.

Hat da einer Erfahrungen?

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Deutschland das neue Troja?
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