Stimmt nicht so ganz.
Hab mir das Video vom Rechtsanwalt angesehen. Der benannte Arbeitgeber versucht, Ernst zu machen.
Um den Inhalt und insbesondere die Quintessenz des Videos vorweg zu nehmen:
Man versucht das als Pflege-Arbeitgeber mit der Begründung, die Pflegebedürftigen schützen zu müssen.
Die Fakten:
- es gibt noch kein beispielgebendes Urteil in dieser Sache
- es gibt zur Impflicht für die Pflegebediensteten Alternativen, die eine Kündigung nicht zwangsläufig notwendig machen, und zwar:
- Beschäftigung vorübergehend in anderen Bereichen
- Impfung der Pflegebedürftigen
- Pflegedienst mit FFP2 oder FFP3-Mundschutz
Also, das Ganze hängt derzeit noch völlig in der Luft. Juristisch zumindest.