Stimmt nicht so ganz.

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 10.01.2021, 21:14 (vor 1199 Tagen) @ SevenSamurai2288 Views

Hab mir das Video vom Rechtsanwalt angesehen. Der benannte Arbeitgeber versucht, Ernst zu machen.

Um den Inhalt und insbesondere die Quintessenz des Videos vorweg zu nehmen:

Man versucht das als Pflege-Arbeitgeber mit der Begründung, die Pflegebedürftigen schützen zu müssen.

Die Fakten:

- es gibt noch kein beispielgebendes Urteil in dieser Sache
- es gibt zur Impflicht für die Pflegebediensteten Alternativen, die eine Kündigung nicht zwangsläufig notwendig machen, und zwar:

- Beschäftigung vorübergehend in anderen Bereichen
- Impfung der Pflegebedürftigen
- Pflegedienst mit FFP2 oder FFP3-Mundschutz

Also, das Ganze hängt derzeit noch völlig in der Luft. Juristisch zumindest.


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