Vorher verhandeln über Schadensersatz

Mephistopheles, Samstag, 09.01.2021, 23:10 (vor 1174 Tagen) @ Lydia3514 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 09.01.2021, 23:31

Ist alles nicht so einfach, wie es aussieht.
Die Arbeitgeber in der Pflege drohen mit Entlassung

Was sagen die Arbeitsgerichte dazu? Was sagt die Gewerkschaft zur Entlassungsandrohung?

und es wird keinen geben, der einen ohne Impfung noch einstellt.

AGG.

Und wie gesagt, fangen die Hausbesitzer auch an.

ebenso.

Noch mag der Rechtsweg vielleicht funktionieren, aber wie lange wird aus der Impfempfehlung eine Pflicht.
Bin selber betroffen hiervon. Und wer in der Pflege arbeitet, kann sich u.u. keinen teuren RA leisten.

Aber eine Gewerkschaft. Du kannst auch jetzt noch beitreten. Es gibt keine Wartezeit für den Rechtsschutz der Gewerkschaft für Mitglieder.

Wichtig: Vorher verhamdeln mit dem Arbeitgeber, was er dir für einen Schadensersatz zahlt, wenn du einen Impfschaden hast und auch wichtig, wie der definiert wird; also auch psychisch, Burnout und so.

Gruß Mephistopheles


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