Da springt mir doch das Messer im Sack auf, - Kündigungsandrohung für Impfverweigerer am Arbeitsplatz

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 09.01.2021, 19:52 (vor 1174 Tagen)6892 Views

Hoffentlich habe ich mich nicht im Ton vergriffen, - aber ich befinde mich in ziemlich erregtem Zustand. Da krieg ich doch sowas zu lesen:

https://ibb.co/n7sQqCF

Das bewirkte neben einem Tobsuchtsanfall bei mir einen netten Brief an die zutreffende Adresse:

Text Mail:

Sehr geehrter Herr Weiss,
in der Anlage habe ich Ihnen ein Schreiben angehängt, das ich als offenen Brief in mehreren Foren sowie den sozialen Netzwerken veröffentlichen werde.

Ich finde das als die einzige legitime Möglichkeit, damit meiner Mißbilligung Ausdruck zu verleihen, aber vieleicht erlangen Sie dadurch auch exemplarische Berühmtheit.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Novak

NS: Ich bin froh, dass der Arbeitgeber meiner Frau da anders denkt.

Der Anhang:

Pflegedienst Hennigsdorf GmbH
39218 Schönebeck
z. Hd. Hr. Herbert Weiss (Geschäftsführer)
info@hennigsdorfer-pflegedienst.de

-Ihr Schreiben an Ihre Mitarbeiter vom 6.1.2021 bez. Corona-Schutzimpfung

Sehr geehrter Herr Weiss,
vielleicht wundern Sie sich, dass Ihr Schreiben auch in Rumänien bekannt wurde. Das aber hängt damit zusammen, mit welcher Überheblichkeit Sie Ihre Mitarbeiter behandeln. Sie drohen unverblümt den Mitarbeitern, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen möchten, mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen, genauer gesagt, mit Kündigung.

Ich erinnere mich an die berufliche Tätigkeit meiner verstorbenen Frau, die in einem katholischen Behindertenheim in Deutschland tätig war. Als wir uns einvernehmlich getrennt hatten, drohte auch ihr die Kündigung, weil man nach den katholischen Prinzipien sich nicht scheiden lassen darf. Ich habe damals die ganze Schuld auf mich genommen, um meiner Frau den Arbeitsplatz zu erhalten.

Wenn das so weiter geht, dann werden wir uns weiter rückwärts bewegen, so ungefähr in die Zeit der Hexenverbrennung. Den freien Willen, die im Grundgesetz verankerte Regelung der Selbstbestimmung, hebeln Sie durch eine Impfempfehlung aus, deren Folgen niemand absehen kann.

Es würde mich interessieren, ob Sie sich dazu bereit erklären, sämtliche negative Impffolgen, die auch noch in späterer Zeit eintreten können, nicht nur in Ihrer Funktion als Geschäftsführer, sondern auch als Privatperson gegenüber Ihren Mitarbeitern finanziell abzusichern. Wie ich die Situation einschätze, werden Sie sicher davon Abstand nehmen.

Sehr geehrter Herr Weiss, auch meine Frau befindet sich im Pflegedienst. Sie wird aber mit Sicherheit keine Impfung bekommen, weil sie das aus gesundheitlichen Gründen gar nicht verträgt. Aber sie wird regelmäßig getestet, und – was noch viel wichtiger ist – sie weiß genau, mit welchen Mitteln sie sich vor einer Infektion schützt, um den ihr anvertrauten Pflegepersonen keinen Schaden zuzufügen. Diese Mittel aber werden von den Ministerien nicht nur verschwiegen, sondern sogar verteufelt, obwohl sie auf anderen Kontinenten beste Erfolge zeitigen.

In dieser Zeit, in der jeder, der sich ausreichend informiert, darüber Kenntnis hat, was bei dem Thema „Corona“ alles an „Nebeneinkünften“ läuft, sind in dieser Hinsicht alle möglichen Überlegungen legitim. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass dieser Impfstoff nicht ausreichend getestet wurde und nun offensichtlich – statt an Tierversuchen – nun am menschlichen Objekt abschließend getestet werden soll.

Mir fehlen detaillierte Kenntnisse aus Deutschland, schon deshalb, weil ich in Siebenbürgen lebe. Aber hier wurde bekannt, dass zum Jahresende in der Hauptstadt mit den Verantwortlichen der Regierung und den Vertretern der Medien eine Übereinkunft getroffen wurde, die immense Summen dafür zur Verfügung stellt, wenn man von negativen Bewertungen der Impfung in den Medien absieht. Die Höhe der Summen, die Brüssel an Bukarest für jeden Totenschein bezahlt, auf dem das Wort „Covid 19“ vermerkt ist, hat sich genauso verbreitet. Ich selbst habe so einen getürkten Totenschein eines Krankenhauses kopiert und als Beweis vorliegen.

Daneben liegt mir eine Kopie des Lagezentrums Schwaben in Augsburg vor (Datum 4.12.2020), aus dem hervorgeht, dass man auch bei verstorbenen Patienten, die vorher auch mehrmals negativ auf Covid getestet wurden, unbedingt nach deren Ableben einen Corona-Test durchführen soll. Der Sinn sowie der dadurch mögliche Missbrauch liegt auf der Hand. Kein Mensch kann im Falle einer „positiven“ Bewertung dann mehr die Fakten nachprüfen.

Der Grund, warum ich Ihnen das alles so detailliert erzähle, ergibt sich aus meiner nachstehenden Frage: Welche Summen erhalten Sie, und von wem, damit Sie auf Ihre Mitarbeiter in dieser restriktiven Form mit der Drohung des Verlustes des Arbeitsplatzes einwirken?

Meine abschließende Bewertung: Schämen Sie sich, Herr Weiss. Als ich vor Jahrzehnten in Deutschland selbständig tätig war, war mir noch das Wort der Sorgfaltspflicht für die Mitarbeiter geläufig.

Mit freundlichen Grüßen

[[kotz]] [[motz]] [[wut]]


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