Bei Verkehr, hätt ich mal ne Frage: rechts vor links, wie geht das eigentlich

solstitium, Mittwoch, 06.01.2021, 23:46 (vor 1205 Tagen) @ D-Marker2319 Views
bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 06.01.2021, 23:51

Sehr interessant, dazu dennoch mal ne Rückfrage mit der Bitte um Rückmeldungen, bei gehabten Erfahrungen.

DDR/BRD, welches Recht gilt denn nun?

Wenn das alles so ist, wie beschrieben, dann stellt sich für mich die Frage nach all den anderen heute in Sachsen geltenden und wirklich angewendeten Gesetzen.

Wieso zahlt da noch jemand Steuern?

Nach dieser Vorgehensweise (Link) bräuchte doch keiner mehr einen Cent Steuern zahlen!

Nehmen wir noch ein Beispiel aus der STVO, weil das Posting aus derselben Rubrik kommt.

EU weit gilt „rechts vor links“ seit 1977. Dazumal wurde das einheitliche Gesetz dazu in Wien verabschiedet.
Innerhalb dieses Regelwerkdetails wird gesagt, dass es egal sei, wo man hin fährt, wichtig ist nur, woher man kommt.
So fuhren alle Leute auch in der DDR seit 1977.
Mit der Übernahme durch die BRD wurde diese Regelung, die jeder verstand, gekippt und das Recht, welches die BRD als einziger Staat der EU NICHT RATIFIZIERT hat, wieder rückgängig gemacht.

Denn seither gilt, wenn der am weitesten rechts stehende, also eigentlich Vorfahrtsberechtigte gleichzeitig Linksabbieger ist, und den Weg eines etwaigen Geradeausfahrenden dadurch kreuzen würde (obgleich dieser wegen rechts vor links seinerseits einem Dritten Vorfahrt gewähren muss, also gar nicht fahren kann), muss er dem Geradeausfahrenden Vorfahrt gewähren.

Patt.

Diese einfache rechts vor links Situation ist in Deutschland rein rechtlich UNLÖSBAR!
Man soll per Handzeichen agieren und es „irgendwie“ hinbekommen, auf Vorfahrt verzichten und so ein Quatsch. In BRD-Deutschland ist es nämlich auf einmal doch wichtig, wo man hin fährt, seit 1977 aber sonst überall egal!

Nun, die Frage, wieso ist das Gesetz seitens BRD nie ratifiziert worden?
Gibt es evtl. Niemanden, der dies rein rechtlich tun müsste, oder wäre das genau genommen vielleicht ein amerikanischer General der SHAEF Truppen und damit seine Unterschrift nicht dort auftaucht, lässt man es lieber um Schlafmichel weiter schlafen zu lassen?

Nach meinen Beobachtungen wird die beschriebene rechts vor links Situation allerdings so gefahren, wie es die internationale Regelung „egal wohin man fährt“ vorsieht, das BRD Recht setzt kaum jemand um, es kennen viele nicht mal!

Nun, es ist also vorstellbar, dass aus diesem Widerspruch ja mal der eine auf den anderen stößt und dann Recht gesprochen werden muss.

Dort muss das Urteil ja klar sagen, wer Vorfahrt hatte.

Nach DDR und BRD Recht sind das eindeutig unterschiedliche Personen innerhalb dieser Situation. Also wonach wird diesbezüglich geurteilt?

(genauso bei „Anlieger frei“, war das nach DDR STVO-Recht klar beschrieben, wer alles weiterfahren darf, was heute nicht mehr so eindeutig erklärt wird, kann man vergleichend recherchieren – was gilt hier, hat Jemand Erfahrungen?)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung