Einen hab ich noch

D-Marker, Mittwoch, 06.01.2021, 21:50 (vor 1204 Tagen) @ solstitium2422 Views

Einen triftigen Grund braucht man, um das Haus zu verlassen / km-Beschränkung.
Klar, den braucht man nicht unbedingt mitteilen.

Bei (unberechtigter) Nachfrage des Kontrolleurs nach dem Grund hast Du schon den 2. Grund:


https://www.kanzlei-blatt.de/ueber-die-kanzlei/aktuelles/

"Damit der Zugang zum Recht für jedermann gewahrt bleibt, ist ein Termin bei der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt immer ein solcher dringender Fall oder triftiger Grund.

Bitte beachten Sie hierbei: Wer auf dem Weg zu einem solchen Anwaltstermin kontrolliert wird, muss nicht sagen, warum er einen Anwalt aufsucht!

Eine solche Rückfrage bei der kontrollierten Person durch die kontrollierende Ordnungsbehörde / Polizei ist deshalb ebensowenig zulässig, wie eine etwaige telefonische Rückfrage bei der Anwaltskanzlei, ob ein Termin vereinbart sei. Eine solche dürfte gar nicht ohne weiteres beantwortet werden, denn die Beantwortung und somit Offenbarung des Bestehens eines Mandatsverhältnisses würde bereits einen Verstoß gegen die aus gutem Grund bestehende anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit darstellen."


Feix
D-Marker


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