Nein, das Recht hatte er leider zu diesem Zeitpunkt dort nicht

CalBaer, Mittwoch, 10.06.2020, 18:23 (vor 1614 Tagen) @ DT5131 Views
bearbeitet von CalBaer, Mittwoch, 10.06.2020, 18:28

Verleumdung und Beleidigung ist in den USA zudem kein Straftatbestand. Der Aktivist kann ja Trump auf Schadensersatz verklagen. Aber die Chancen sind gering. Siehe Musk vs. Unsworth ("pedo guy").

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Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
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