Sondern im klassischen GS gab es die unbeschränkte An- und Verkaufspflicht der NBs. …

Ostfriese, Dienstag, 24.09.2024, 18:25 (vor 12 Tagen) @ paranoia1408 Views

Hallo paranoia

Dazu

Für welchen Personenkreis soll denn die "gleichzeitige unbeschränkte An- und Verkaufspflicht" gelten? (oT)

Dottore in

https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=52948 Re: Goldstandard Frage dazu an die Historiker Reinhard und dottore verfasst von dottore, 05.04.2001, 18:42

..............................

dottore schrieb:

Welche Historie sagt was? Der Goldstandard ging 1914 unter, das sagt die Historie.

dottore, Reinhard (als Goldspezialist),
koennt ihr mir mal helfen,
Ich dachte immer, Goldstandard heisst fixen Beziehung zwischen Goldpreis und Waehrung und nach meinem Wissen gab es 1930 diesen festen Wechselkurs, also einen Goldstandard.

Nein, der klassische GS bestand nämlich nicht nur in einer fixen Beziehung, die gab's ja später auch öfter (sog. feste Wechselkurse, siehe Dollar/DM-Kurs).

… Und zwar von Gold an und von jedermann.

Von diesem GS gingen alle kriegsführenden Nationen 1914 ab. Die USA hielten den GS durch bis 1934 (Goldaufwertung durch Roosevelt, gleichzeitig Verbot privat Gold zu besitzen und Ablieferungszwang zum alten Kurs, also statt 35 nur zu 20,67). 1926 ging GB wieder zum GS in Vorkriegsparität zurück, verließ diesen aber wieder im September 1931. Das Deutsche Reich und die Verliererstaaten nie mehr.

Sie hatten nach wie vor eine Goldparität, allerdings ohne Einlösepflicht der Banknoten, falls Private sie ihnen präsentierten. Die Goldparität galt also nur im internationalen Verkehr, nicht im nationalen (obwohl formell so getan wurde, als gäbe sie dort auch noch, nur konnte niemand in Berlin zur Reichsbankhauptkasse gehen und seine Reichsmark in Gold umwechseln, in Wien genauso nicht).

Damit die internationalen Zahlungen geleistet werden konnten, wurde ein Gold-Devisen-Standard eingeführt, wonach die Schuldnerstaaten entweder in Gold oder in Devisen (Dollar, Pfund, CHF usw.) bezahlen durften. D hatte natürlich kaum Gold und nur mäßig Devisen, die kamen durch Kreditaufnahmen des Reiches (Dawes-Anleihe, Young-Anleihe) bzw. durch viele Länder- und Stadtanleihen rein (sog. Gold-Bonds).

Die überdies kurzfristig nach D geflossenen Gelder (Devisen!) wurden nach der verheerenden Reichstagswahl (Hindenburg hatte wg. Deckungsproblemen des Haushalts den Reichstag aufgelöst und die Nazis rückten groß ein) abgezogen, was in D die bereits durch Pleiten manifestierte Krise verschärfte. Der Rest lief ab wie bei jeder Pleitewelle (Bremer Wolle pleite, Danatbank pleite; Stadt Köln, Bürgermeister Adenauer!, pleite, Stadtsparkasse pleite usw.). Zum Schluss alle Banken pleite (Übernahme durch das Reich). In USA Anfang 1933 alle Banken dicht.

Von was ist man dann 1914 abgegangen?

Von der unbeschränkten An- und Verkaufspflicht von Gold an und von jedermann. In (fast) allen damaligen Staaten (1914).

Nur die Schweiz blieb ganz zum Schluß. Und die wertete den Franken gg. Gold dann Ende der 30er auch noch ab.

Gruß

d.

.............................

Gruß - Ostfriese


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung