Warum ist es rechtsextrem, auf Art. 16a (2) GG hinzuweisen?
Bei dem Kampf, der augenblicklich in Deutschland tobt, geht es in erster Linie darum, ob die Millionen Migranten, die man hier über viele Jahre aufgenommen hat und deren Zustrom nicht abreißt, dauerhaft im Land bleiben sollen, oder sie wieder in ihre Herkunftsländer "remigrieren" müssen.
Die Befürworter einer "Politik der offenen Grenzen" wollen im Grunde, dass Deutschland praktisch jeden Migranten auf Dauer aufnimmt, der an die Tür klopft - ohne wenn und aber. Sie argumentieren mit dem Verweis auf Menschenrecht, Asylrecht, Humanität und der Schuld, die das deutsche Tätervolk im 3. Reich auf sich geladen habe und die es zu tilgen gelte. Sie freuen sich auf eine zukünftige "bunte Gesellschaft" und nehmen die Einwanderer aus dem Nahen Osten, Zentralasien und Afrika vor allem als Bereicherung unser spießigen und festgefahrenen Kultur wahr.
Sie rühmen sich ihrer edlen Gesinnung und sonnen sich in dem Gedanken, Gutes zu tun, indem sie Menschen aus armen Ländern zu einer vermeintlichen Zukunft in Wohlstand verhelfen. Für Argumente, die gegen diese Massenmigration sprechen, sind sie in aller Regel nicht zugänglich, sondern sehen in jedem, der nicht so denkt wie sie, einen bösen Menschen, ja einen wiedergeborenen Naadsie.
Die Gegner dieser Politik weisen auf die gravierenden Probleme hin, die eine solche Masseneinwanderung von Menschen mit sich bringt, die aus völlig anderen Kulturkreisen stammen, in ihrer Mehrheit Religionen angehören, die dem christlichen Kulturkreis nicht gerade nahe stehen, häufig ungebildet sind und keinerlei Kenntnis unserer Sprache haben. Weiter wird mit den fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten argumentiert und mit den immensen Kosten, die die Unterbringung und Vollversorgung dieser Menschen mit sich bringt.
Wenn man dann auf die geltende Gesetzeslage hinweist, ist man schon wieder rechtsextrem, dabei ist der Art. 16a (2) des eigentlich immer noch geltenden Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in seinem Wortlaut doch eindeutig:
Art. 16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Demzufolge kann niemand das deutsche Recht auf Asyl in Anspruch nehmen, der über Land nach Deutschland einreist, da er gezwungenermaßen vorher Länder durchquert hat, für die der o.a. Art. 2 GG gilt.
Was habe ich daran falsch verstanden, ich bitte um Aufklärung. Warum ist es rechtsextrem, auf diesen Artikel hinzuweisen?
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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."
William Keith Chesterton