Es sei denn, der Steuerpflichtige hatte zum Zeitpunkt seiner Steuervermeidung gerade einen Blackout
So.
Mache ich also falsche Angaben - deklariere ich also z.B. meinen Puff-Luxusurlaub für EUR 50.000,- als Betriebsausgabe und verkürze dadurch natürlich zwangsläufig die zu zahlenden Steuern - erfülle ich die vorgenannten Tatbestände und kann bestraft werden.
Gruß Mephistopheles