Steuerbetrug / Nachtrag

Pingpong, Montag, 03.04.2023, 02:05 (vor 391 Tagen) @ Pingpong1485 Views

§370 AO ist hier hilfreich:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abgabenordnung-370-steuerhint...

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...] wird bestraft, wer [...] den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, [...] die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt [...] und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. [...]"

So.
Mache ich also falsche Angaben - deklariere ich also z.B. meinen Puff-Luxusurlaub für EUR 50.000,- als Betriebsausgabe und verkürze dadurch natürlich zwangsläufig die zu zahlenden Steuern - erfülle ich die vorgenannten Tatbestände und kann bestraft werden.


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