echt jetzt?

Manuel H., Sonntag, 02.04.2023, 18:17 (vor 392 Tagen) @ Pingpong1816 Views

Das ist doch übliche Praxis bei jeder Steuerprüfung, dass der Prüfer nach Möglichkeiten sucht, geschäftliche Kosten als privat veranlasst abzuerkennen, nie gehört, dass daraus dann Steuerhinterziehung gebastelt wird.

Zumal in Trumps Einkommensklasse hochbezahlte Steuerjuristen die Steuererklärung vorprüfen und auf die aktuellen Gesetze abklopfen.

Ich vermute, der Rechtsanwalt Cohen hatte seinerzeit das Schweigegeld in seiner Rechnung nicht ausgewiesen, sondern als seine Leistung erklärt, so dass sie problemlos durch die Vorprüfungen der Steuerberater von Trump durchgingen.

Es war dann RA Cohen, der -offensichtlich vergeblich- versucht hat, dieses Schweigegeld bei sich als Fremdkosten abzusetzen. Der Streit ist nun, dass RA Cohen behauptet, er habe das wider besseren Wissens auf Anweisung von Trump gemacht. (Dabei setze ich voraus, dass Schweigegelder in den USA generell nicht steuerlich als Ausgaben geltend gemacht werden können wie bei uns, aber erst seit den 90er Jahren, die in manchen Ländern üblichen Bestechungsgelder, die deutsche Firmen entrichten müssen, um an Aufträge zu kommen)

Dass das Schweigegeld geschäftlich veranlasst gewesen ist, darüber dürfte es keine Zweifel geben, denn die Erpressung zur Erzielung des Schweigegeldes zielte ja gerade auf die Geschäftsschädigung ab, die angedroht wurde, wenn Trump nicht zahlt.


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