"Völkerrecht" und Russisch-Litauischer Staatsvertrag

Gernot ⌂, Dienstag, 21.06.2022, 14:59 (vor 675 Tagen) @ Manuel H.2824 Views

Viele stellen sich unter Völkerrecht ein Gesetzbuch wie das BGB vor. Meines Wissens ist das nicht so. Es geht ja auch nicht, weil weder eine Weltregierung, noch ein Weltparlament existieren. Zum Glück, denke ich, denn wer wohl würde sich da durchsetzen? - diejenigen, die hier im Gelben Forum schreiben oder diejenigen, die z.B. über den öffentlichen Rundfunk und die Printmedien ihre Meinungen transportieren können und die Sorros-, Bates- usw.-Jünger?

Völkerrecht besteht aus der Uno-Charta, der normativen Kraft des Faktischen und des Tradierten, beides nicht festgeschrieben, und natürlich der Fülle bi- und multilateraler Vereinbarungen. So zumindest wurde es mir in entsprechenden Seminaren dargestellt.

Zu den bilateralen Abkommen gehört eins, von dem ich letztlich irgendwo las: ein Staatsvertrag zwischen Litauen und der damaligen SU, deren Rechtsnachfolger m. W. Russland ist (oder schon mit Russland selbst, das habe ich jetzt nicht in genauer Erinnerung), in dem
einerseits Litauen in die Unabhängigkeit entlassen wurde und
andererseits Litauen Russland den freien Zugang zu Nordostpreußen garantierte.

Ich glaube nicht, dass dieser Vertrag empörte (oder überhaupt) Erwähnung in unseren "seriösen Qualitätsmedien" (Schäuble) finden wird.

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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.


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