Bei "geltendem Recht" dürfte es keinerlei Coronismus geben...
Aber das "geltende Recht" kennen nur noch die etwas Älteren, die 2000 stehen geblieben sind
Mit "Wahrscheinlichkeiten" konnte das "alte Recht" nichts anfangen.
Da galt nur ganz digital "Ja oder nein".
Im Coronismus müsste man auch junge Männer vom KFZ-Führen ausschließen, weil es ja wahrscheinlicher ist, dass die einen schweren Unfall verursachen.
Oder Raucher/Trinker/Dicke von der GKV ausschließen.
Im Coronismus gelten solche Analogien nicht mehr.
Aber jetzt habe ich verstanden... der "alte 2000-Rechtskram" gilt nicht mehr.
"Das geltenden Recht" wird täglich an die RKI-Inzidensia angepasst
Wer ist das RKI überhaupt, dass sie sich über "altes 2000-Recht" stellen dürfen?
Knappe