Bei "geltendem Recht" dürfte es keinerlei Coronismus geben...

Knappe, Dienstag, 07.12.2021, 19:30 (vor 842 Tagen) @ stocksorcerer3402 Views
bearbeitet von Knappe, Dienstag, 07.12.2021, 20:17

Aber das "geltende Recht" kennen nur noch die etwas Älteren, die 2000 stehen geblieben sind[[sauer]]

Mit "Wahrscheinlichkeiten" konnte das "alte Recht" nichts anfangen.

Da galt nur ganz digital "Ja oder nein".

Im Coronismus müsste man auch junge Männer vom KFZ-Führen ausschließen, weil es ja wahrscheinlicher ist, dass die einen schweren Unfall verursachen.

Oder Raucher/Trinker/Dicke von der GKV ausschließen.

Im Coronismus gelten solche Analogien nicht mehr.

Aber jetzt habe ich verstanden... der "alte 2000-Rechtskram" gilt nicht mehr.
"Das geltenden Recht" wird täglich an die RKI-Inzidensia angepasst[[sauer]]

Wer ist das RKI überhaupt, dass sie sich über "altes 2000-Recht" stellen dürfen?
Knappe


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