Schachtschneider erklärt, bei geltendem Recht dürfe es keine Impfpflicht geben.
Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider lässt keinen Zweifel daran, dass die Gefährderlage gar nicht gegeben ist. Und die reine Vermutung einer möglichen Gefahr reiche nicht aus, um die frei Entfaltung des Menschen und die Unversehrtheit des Körpers in Frage zu stellen.
https://www.youtube.com/watch?v=NoznB1GYxYw
Die Frage ist am Ende bloß, ob Gesetze in diesem Land noch eine Rolle spielen, wenn schon jemand an die Spitze des Bundesverfassungesgerichts gestellt wurde, der aus der Legislative kam und womöglich juristisch über Gesetze entscheidet, die er selbst mit verabschiedet hat.
Gruß
stocksorcerer