Nötigung

Falkenauge, Sonntag, 21.11.2021, 19:24 (vor 879 Tagen) @ stocksorcerer2684 Views

Man kann natürlich in dieser Zeit der absoluten Herrschaft der Lüge keinem einzigen glauben. Diese von totaltärer Gewalt besessenen Psychopathen sind inzwischen zu allem fähig.

Mit einer Unverfrorenheit ohnegleichen wird der Überwältigung des Willens des freien, sich selbst bestimmenden Menschen nicht nur das Wort geredet, sondern mit dem indirekten Impfzwang bereits praktiziert, um in sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen, das zu schützen man zynisch vorgibt.

Es ist der tiefste Eingriff und die tiefste Missachtung der Integrität und Würde des Menschen.

Es ist eine Nötigung, also "Ein in schwere innere und äußere Not Versetzen" des Menschen, die der Staat daher in besseren Tagen in § 240 StGB unter Strafe gestellt hat:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht."

Die Okkupanten der staatlichen Gewalt erfüllen jetzt selber in größtem Ausmaß diesen Tatbestand der schweren Nötigung, verbunden mit dem In-Kauf-Nehmen schwerer Körperverletzung und Tötung.

"Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht,
wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden,
wenn unerträglich wird die Last —
greift er hinauf getrosten Mutes in den Himmel
und holt herunter seine ew’gen Rechte,
die droben hangen unveräußerlich
und unzerbrechlich wie die Sterne selbst.
Der alte Urstand der Natur kehrt wieder,
..."
(Friedrich Schiller: Wilhelm Tell)

Die Pünktchen deuten auf das Recht zur Selbstverteidigung hin, das hier auch im Art. 20 Abs.4 GG seine Stütze findet:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."


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