Wer soll da Recht sprechen?

Mephistopheles, Sonntag, 21.11.2021, 09:13 (vor 858 Tagen) @ Rainer2054 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 21.11.2021, 09:18

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen ... Teile der Bevölkerung ... zum Hass aufstachelt, zu ... Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine ... Gruppe ... beschimpft, böswillig verächtlich macht ...
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Etwa ein GVO, ein genetisch veränderter Organismus, ehemaliger Mensch, in seiner Funktion als Richter?
Auf die Debatte über die richterliche Unbefangenheit bei solchen Richtern bin ich schon mal gespannt. :-D
Insbesondere bei den Richtern, die, sollte die richterliche Unbefangenheit von gentechnisch veränderten Organismen in Zweifel gezogen werden, deren richterliche Unbefangenheit bestätigen. [[freude]]

... kann sich das jeder selbst denken.

Erfahrung mit entsprechenden Systemen habe die Deutschen. Wird ihnen ja fast täglich aufs Fernsehbrot geschmiert.

Rainer

Gruß Mephistopheles


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