[§ 130-ARD] Meint Ihr das ist Volksverhetzung?

Arbeiter, Samstag, 20.11.2021, 23:51 (vor 880 Tagen)4364 Views
bearbeitet von Arbeiter, Sonntag, 21.11.2021, 00:06

"Freitag Abend, in der wichtigsten Nachrichtensendung des Landes, den Tagesthemen, 21.45, in der ARD. Finanziert durch Zwangsgebühren. Auch von Millionen Ungeimpften. Ein Kommentar voller Hass und Hetze gegen diese – den mir ein Leser schickte mit dem Hinweis, er gehe davon aus, dass es sich um eine Fälschung handeln müsse. Sarah Frühauf vom Mitteldeutschen Rundfunk tritt dabei im Stile einer Inquisitorin auf. Hier der Kommentar im Wortlaut:

Na, herzlichen Dank an alle Ungeimpften.

Dank Euch droht der nächste Winter im Lockdown. Vielerorts wieder ohne Weihnachtsmärkte, vielleicht wieder ohne die Weihnachtsfeiertage im Familienkreis. Die angekündigten Maßnahmen in Sachsen und Bayern sind ein Schlag ins Gesicht für alle, die in den vergangenen Monaten solidarisch waren, die sich haben impfen lassen. Die Einschränkungen sind notwendig, ohne Frage, wären aber nicht nötig gewesen, wenn mehr Menschen verantwortlich gehandelt hätten. ... "
Quelle: Reitschuster

Müsst Ihr Euch Live anschauen, in Bild und Ton kommt das Ganze erst richtig zur Geltung:( 1 Min)
https://www.daserste.de/information/nachrichten-wetter/tagesthemen/videosextern/tagesth...

Auf jeden Fall scheint mir das eine Kriegserklärung.
Wollen Sie den Gesunden vielleicht sagen:

Wir werden Euch ab jetzt jagen.
Wir müssen Euch alle wegspritzen, denn mit Euch scheitert unser Great Reset.
Und was jetzt?

Herzliche Grüße

Arbeiter

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§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


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