Doch wieder zwei Behauptungen, die Befangenheit beweisen

solstitium, Donnerstag, 11.11.2021, 11:38 (vor 1531 Tagen) @ Olivia2541 Views
bearbeitet von solstitium, Donnerstag, 11.11.2021, 11:42

1.) Gefälligkeitsgutachten
(dies ist eine böswillige Unterstellung (vom Richter)

2.) medizinische Anmaßung des Richters, mehr als der Arzt zu wissen

3.) Pauschalverdächtigung des Arztes


Wenn ich nicht irre, hat der Richter erstmal die Sachlage so hinzunehmen, wie sie dargeboten wird.


Wenn er anderer Meinung ist, und sich über Gesetze und ärtzlicher Beurteilungen hinwegsetzen will, muss er das MEDIZINISCH beweisen!

Und das ist eine "Privatveranstaltung" des Richters, die er zu eine späteren Zeitunkt gerne privat anstrengen kann.

Es hat mit dem vorgetragenen Fall REIN GAR NICHTS ZU TUN!

Mir sind mehrere Fälle von medizinisch eindeutigen unumstößlichen "Maskenbefreiungsgutachten" bekannt incl. aller Fachärzte in diesem Zusammenhang.

Der Richter spielt Gott. Punkt!

Und damit verrät er seine eigenen zu Beginn seines Studiums dereinst festgelegten Ideale!

Oder aber, er ging mit dieser hinterfotzigen ABsicht von vornherein zur Uni.

Dann allerdings, würde ich sagen ist sein Richteramt so oder so obsolet!

Anfrage an die Leserschaft.

Mittels welcher Vorgehensweise aberkennt man (und wer) die Befähigung zum Richeramt eines dahingehend "Verdächtigen"?

Die Tat der Willkür ist ja nun laut und deutlich und schriftlich belegt.

Muss ich selber "yandexen"?

--
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


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