Wie ist das bei "normalen" Prozessen

Manuel H., Mittwoch, 10.11.2021, 08:42 (vor 1534 Tagen) @ Falkenauge4772 Views

Es gibt doch sicherlich zahlreiche Rechtsanwälte und auch Staatsanwälte, die über ein Maskenattest verfügen und deswegen ihre Verhandlung ohne Maske führen. Wie wird da verfahren?

Ein Attest, ausgestellt durch einen ausgebildeten, akkreditierten, lizenzierten Mediziner, hat einen sehr hohen Stellenwert, den ein Richter nur mit einer sehr guten Begründung aushebeln kann.

Das hat er nicht einmal versucht. Er berief sich lediglich auf sein Hausrecht. Völlig absurd, dass jemand mit dem Argument "Hausrecht" auf Maskeraden bestehen kann, die wissenschaftlich begründet aus wesentlichem gesundheitlichem Grund, festgestellt durch einen wissenschaftlich und medizinisch Approbierten, nicht getragen werden kann.

Wir erinnern uns, wie ein Familienrichter, der wohlbegründet für das Kindeswohl entschied, von einem SEK-Kommando eingeschüchtert wurde.

Auch die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, das seinerzeit mit Füßen getreten wurde.

Eigentlich müßten beide Standesverbände, der der Juristen wie der der Ärzte, gegen beide Tabubrüche Sturm laufen.


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