Wo kein Kläger, da kein Richter!
§ 151 StPO
AnklagegrundsatzDie Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Gruss NP
§ 151 StPO
AnklagegrundsatzDie Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Gruss NP