Keine Ahnung, wie ihr das in Deutschland macht in der Schweiz ist das so:
Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Dies bedeutet, dass das ganze Team in der Zahnarztpraxis den ganzen Tag lang in allen Räumen eine Schutzmaske tragen muss. Die Patienten müssen beim Betreten der Praxis zwingend eine Maske tragen. Sie dürfen sie erst auf dem Behandlungsstuhl absetzen, wenn sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden.
LG Zürichsee