Titelmissbrauch = Hochstapler
Lauterbach ist ein Hochstapler, der "Health Policy and Management“ studiert hat und sich als Epidemiologe ausgibt bzw. unwidersprochen ausgeben lässt.
Er selbst schreibt auf seiner Homepage:
„1989-1990 Master of Public Health (MPH) an der Harvard School of Public Health mit Schwerpunkten Epidemiologie und Health Policy and Management“
Dies ist nachweislich falsch, denn es gibt keinen Schwerpunkt „Epidemiologie“ an der Harvard School of Public Health. Es existieren zwei separate Studiengänge „Epidemiology” und “Health Policy and Management”. Telefonisch wurde mir von Harvard erläutert, dass es nicht möglich ist, beide Studiengänge gleichzeitig zu absolvieren.
Ergebnis:
Herr Lauterbach hat 1989 – 1990 ausschließlich den Studiengang „Health Policy and Management“ absolviert.
Von Harvard liegt mir die schriftliche Bestätigung vor, dass sich ein Absolvent des Studiengangs „Health Policy and Management“ NICHT Epidemiologe nennen darf.
Durch die ungerechtfertigte Titelverwendung „Epidemiologe“ wird somit eine Expertise suggeriert, die gar nicht existiert.
Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade sowie bestimmte Berufsbezeichnungen zu führen.
Ob seine Promotion auf dem gleichen Wahrheitsgehalt fußt?