Nicht wirklich.

nereus, Dienstag, 30.06.2020, 15:18 (vor 1394 Tagen) @ Tempranillo2909 Views

In Artikel 2 liest man u.a.: Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Dann wird an Stelle des Staates oder Landes auch von Nation gesprochen, einem Begriff der früher durchaus üblich war und synonym für Staat verstanden werden kann.
Der Staat wird dann durchaus öfters noch erwähnt.

Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

oder

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden..

oder

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

oder

Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

und schließlich

Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

Ich kann hier weder Staatszersetzung noch Familienauflösung erkennen.
Das gibt der Text nicht her, egal von welchem Gremium der Inhalt auch immer erdacht wurde.

Wir müssen uns nicht darüber unterhalten, was ich von diesen ganzen globalen Vereinen halte, die öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein saufen und es mag sehr wohl sein, daß hier eine „Feigenblatt-Deklaration“ in die Welt gesetzt wurde, um die Leute moralisch besoffen zu machen, aber Artikel 30 hebelt die zuvor geschriebenen Grundsätze auch nicht aus.

Ganz im Gegenteil!
Wenn dort steht .. Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

.. dann darf auch eine Gates-Stiftung, eine WHO oder irgendeine hochgradige Freimaurer-Gilde daran nicht rütteln.
Ich bleibe da Erbsenzähler.

Wenn Du schreibst: Menschenrechte gelten nur innerhalb des demokratisch-globalistischen Rahmens und der verpflichtet zu Staatenzerstörung, Kulturvernichtung und Völkermord.

Die Fußangel erschließt sich mir aus dem Text noch nicht, unabhängig davon, daß ich die von Dir genannten Vernichtungsorgien sehr wohl wahrnehme.
Dann haben wir es jedoch eher mit dem berühmten Feigenblatt zu tun, daß die wahren Absichten verschleiern helfen soll.

mfG
nereus


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