Art. 30 ist die todbringende Fußangel

Tempranillo, Dienstag, 30.06.2020, 14:06 (vor 1368 Tagen) @ nereus3349 Views

Hallo nereus,

das ist die Fußangel:

Dagegen kann man zunächst wenig sagen, auch wenn Papier geduldig ist.
Schließlich krönt die Menschenrechtserklärung Artikel 30.

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Menschenrechte gelten nur innerhalb des demokratisch-globalistischen Rahmens und der verpflichtet zu Staatenzerstörung, Kulturvernichtung und Völkermord.

Wer darangeht, diese *Rechte* zu beseitigen, wird als Feind(staat) betrachtet; Deutschland bis heute.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).


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