Es mag Dir ein Trost sein, (...)

Hochtaunus, Donnerstag, 04.06.2020, 19:52 (vor 1620 Tagen) @ Heraklit1972 Views

dass die Zahlung mit dem (normalen) Kinderfreibeträgen verrechnet wird. Somit haben Besserverdienende mit hohem Steuersatz nichts oder nicht viel davon. Z.B. ich mit meinen zwei Kindern. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob ich ein Selbstdarsteller bin oder ein Idiot... [[zwinker]]

Hier aus der Vereinbarung:
26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes
kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen
Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag
vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung
angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro}


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