Finanzamt erlässt bzgl Soforthilfe keinen Bescheid

Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 11:49 (vor 1482 Tagen) @ Dieter1461 Views

Hallo Dieter,

typischerweise widerspricht man einem Steuerbescheid und bittet um Aussetzung der Vollziehung. Sollte die Finanzverwaltung die Order bekommen, dieser Aussetzung grundsätzlich weniger zuzustimmen (was im Ermessen der Finanzverwaltung liegt), dann hat der Steuerpflichtige ein Problem. Dann muß der Steuerpflichtige schon mit sehr guten Sachargumenten kommen, um die Aussetzung der Vollziehung durchzubekommen.

AdV gibts über Einspruchsverfahren beim Finanzamt aber nur wenn dieses auch den Bescheid erlassen hat. Der Bewilligungsbescheid für die Soforthilfe kommt vom Land. Die Finanzämter werden hier nur die notwendigen und klaren Daten für das Land durch Nachprüfungen ermitteln. Dazu willigt jeder Antragsteller meist unwissentlich ein.

Bei den beantragten Stundungen der Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer wird man wieder wie gewohnt vorgehen. Sprich: Erneuter Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung oder im Falle fehlender Aktivität des Steuerpflichtigen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bis Jahresende 2020 wird man mittels Ratenzahlungen Möglichkeiten einer ratierlichen Abtragung bekommen. Bei Umsatzsteuern ist das noch immer Wahnsinn, da treuhänderische Gelder. Wer Lohnsteuern nicht bezahlt, bei dem wird wie gewohnt auch 2020 vollstreckt. Ersten Fall schon auf dem Tisch wo der Unternehmer meinte, er könne mal eben alle Lohnsteuern zurückgehen lassen. Nach der Mahnung wird wie gewohnt die Vollstreckungsankündigung kommen. Die Erhebungsstellen haben da klare Vorgaben.

Herzlichst,

Ashitaka

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