No-free-lunch

Greenhoop, Samstag, 04.04.2020, 10:11 (vor 1455 Tagen) @ Ashitaka1692 Views

Hallo Ashitaka,

mich hatte lediglich der automatisierte Zahlungslauf verwundert, eine Einzelfallprüfung hatte ich nicht erwartet.

Die im Antrag gestellten Anforderungen (Punkt 6.1) dürften allein durch diesen Passus...

- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt
wurden

...für ein gros der Antragsteller zutreffen wenn man berücksichtigt, dass es die Länder mit ihren Rechtsverordnungen waren, die für den Stillstand weiter Teile der Wirtschaft sorgen - Ende noch offen. Zum jetzigen Zeitpunkt dürften viele KMU´s nicht wissen, ob sie die nächsten Monate überstehen werden, spätestens im Herbst sollte sich eine Bestandsprüfung machen lassen. Auf der Antragsseite NRW´s steht geschrieben, dass der Zuschuss bei Wegfall der Beeinträchtigungen und Besserung der eigenen wirtschaftlichen Situation zurückzuzahlen ist. Wer das Jahr nicht übersteht, muss sich um die Rückzahlungen keine Gedanken machen, der Rest sollte sich überlegen für wie wahrscheinlich er es hält, dass der Staat auch 2021 noch Bestand hat.

Gruss - GH


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