Klarer Subventionsbetrug vs. Grenzfälle

Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 11:36 (vor 1483 Tagen) @ Mephistopheles1498 Views
bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 11:53

Hallo Mephistopheles,

Wer sollte das Vollstrecken?
Hast du dir eigentlich überlegt, welchen Aufwand das bedeutet?
Da ergehen mal 500.000 Bescheide auf Rückzahlung.

Kein Problem. Da bereiten die alljährlichen Prüfungsschwerpunkte im Wege der Veranlagung von zehnmillionen und mehr Steuerpflichtigen mehr Arbeit. Man stockt die Erhebungsstellen zeitlich befristet auf, setzt andere Schwerpunkte aus. Ob nun die Corona-Soforthilfen der Länder, oder auch die bestätigten Stundungen / Vollstreckungsaufschübe, alles wird automatisiert wiedervorgelegt. Bei der Soforthilfe hat jeder mit Antrag zugestimmt und wie immer nicht das Kleingedruckte gelesen wenn er glaubt, sein Finanzamt würde nicht im Nachgang konkrete Fragen stellen und im Falle nicht klarer Daten aus den USt-Voranmeldungen weitere Auswertungen (BWAs, SuSas) verlangen.

So einen Bescheid kann das FA aber nicht aus Lust und Laune erlassen, sondern er ist in jedem Einzelfall zu begründen. Die Beamten der Steuerverwaltung haben ja sonst nichts zu tun.

Zuerst Datenabgleich der betroffenen Steuernummern durch Sachgebietsleitung, wenn unklar dann Fragebogen an wiedervorgelegte Steuernummer rausschicken, eingegangene Unterlagen auf Voraussetzungen prüfen, im Falle der nicht erfüllten Voraussetzungen (Umsatz <50% gg. VJ, Bankkonten laut SuSa prall gefüllt, Folgemonate keine eingebrochenen Umsätze) wird dem Land das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Es geht hier ja nicht darum die Grenzfälle zu packen, sondern hunderttausende Betriebe die schon vorher geringere Umsätze oder Verluste bzw. Liquiditätsengpässe hatten und diejenigen die in keinem Liquiditätsengpass steckten zu krallen. Nichts einfacher als das. Auf Grenzfälle werden die sich sicher nicht konzentrieren.

Dann erfolgt - so sicher wie das amen in der Kirche - ein Widerspruch. Wer nicht widerspricht, macht sich erst recht verdächtig, dass er nämlich Dreck am Stecken hat und wird ggf. einer besonders strengen Prüfung unterzogen.

Nein, die Finanzämter erlassen keinen Bescheid, fischen nur die quasi eidneutigen Fälle für's Land bzw. den Bund raus.

Aber die anderen widersprechen. Der Widerspruch muss von einem anderen Beamten abschlägig beschieden werden. Auch das bedarf wieder einer Begründung und am besten zusätzlicher Anhaltspunkte. Evtl. muss verwaltungsintern auch irgendwo geklärt werden, dass bei dem Betreffenden voraussichtlich tatsächlich was zu holen ist, was den Aufwand rechtfertigt. Weil die Verfahren, wo die Finanzämter sich reich rechnen und sich dann herausstellt, dass kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kennen die Beamten zur genüge. Es ist nicht jeder ein Hoeneß.
Gegen diesen abschlägigen Widerspruchsbescheid erfolgt mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit eine Klage. Und das dauert, wenn plötzlich 100.000e von Verfahren vor Gericht landen. Da muss nämlich in jedem Einzelfall eine Beweisführung erfolgen.

Nein, das Land bzw. der Bund werden aktiv und fordern die Rückzahlung, werden aufgrund der Prüfungsergebnisse der Finanzämter im Falle der Weigerung ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug einleiten. Auf viel juristerei werden die sich nicht einlassen und für alle nicht gehorsamen Fälle neben der sofortigen Rückzahlung einen festen Strafgeldbetrag fordern. Nochmal, es gilt mittels der glasklaren Daten der Finanzämter nur diejenigen Fälle ins Visier zu nehmen, wo die Faktenlage eindeutig ist.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung