Noch zu den Organisationsformen und Vorschlag
Nämlich bei der Erkenntnis, dass es nur drei mögliche
Organisationsformen
gibt:
1. Solidarische Gemeinschaft mit max 150 Mitgliedern
2. Befehlswirtschaft (Feudalismus, Kommunismus, Sozialismus)
3. Eigentumswirtschaft (Kapitalismus mit Rechtsstaat*)
Von der Dunbar-Zahl habe ich übrigens gehört, und es mag auch ohne
weiteres sein, dass eine über diese Anzahl hinauswachsende Gesellschaft
nun auf die Verwendung einer Schrift angewiesen ist. Ich halte diesen
Zahlenwert ansonsten aber in dieser Betrachtung für irrelevant, und eine
solche "Solidarische Gemeinschaft" wäre auch einfach unter "2."
einzuordnen.
Dafür gibt es keine empirischen Belege, dass Menschen sich richtig solidarisch fühlen und verhalten mit anderen Menschen, die sie überhaupt nicht kennen. Wobei ich mit "solidarisch" das volle Programm meine, also Teilen bis zum gemeinsamen Untergang. Frag mal die Flüchtlinge aus dem Osten nach WKii, wie "solidarisch" sie von der ansässigen Bevölkerung empfangen wurden.
*)Rechtsstaat heisst nicht bloß, dass es Gesetze gibt, sondern dass
der
Staat selbst nur auf grund von Gesetzen handeln darf und sich an seine
Gesetze halten muss und Bürger ihn darauf vor unabhängigen Gerichten
verklagen können/dürfen.
Man könnte übrigens auch fragen, was der „Staat“ denn wohl sein
soll, als dass er gegen seine Gesetze verstoßen könnte. Das können nur
Individuen, und auch eine Regierung ist ungleich dem Staat.
Die Regierung ist der Arm des Staates, die Exekutive. Natürlich verstoßen die laufend gegen ihre eigenen Gesetze, sonst hätten die Verwaltungsgerichte nichts zu tun.
1. scheidet für Großkollektive naturgemäß aus, 2. hat den Nachteil
der
Willkürherrschaft, Unfreiheit des Individuums und der
Unproduktivität.
Variante 3. schließlich hat die höchste Produktivität und die
höchste
individuelle Freiheit mit dem Nachteil der Ergebnisungleichheit, dh.
nicht
jeder hat und erwirbt gleichviel.
Bei mir haben übrigens auch nicht alle gleich viel; vielmehr gehe ich
davon aus, dass sich die Verteilung des Wohlstandes unter den so gesetzten
Voraussetzungen nun ohne weiteres Zutun entsprechend der 80/20-Regel
einpendelt
(Pareto-Prinzip).
Der Drift von Arm un Reich ist vielmehr ein ultimativer Ausdruck eines
(Arnarcho-) Kapitalismus.
Dass es immer mehr Arme gäbe und immer weniger Reiche mit immer mehr Anteil am Vermögen trifft auf Deutschland nicht zu, das ist Propaganda von interessierter Seite.
https://www.iwkoeln.de/studien/iw-reports/beitrag/faktencheck-gerechtigkeit-und-verteil...
>
An 3. wird gerne freiwillig teilgenommen, Leute lassen sich an Grenzen
erschießen oder rudern/schwimmen über Meere, um mitmachen zu können,
Eine doch recht zweifelhafte Argumentation. Diesen Leuten wird schlicht
ein fremdfinanzierter Unterhalt in Aussicht gestellt.
Ich meinte in erster Linie beispielhaft die aus der DDR Geflohenen, da ist mancher durch die Ostsee geschwommen oder die Boat-people aus Vietnam.
zu
2. muss man die Leute zwingen - allerdings wünschen manche Leute, die
unter 3. leben sich die Zustände von 2., wenn auch nur theoretisch.
Sobald
die praktische Herrschaft von 2. droht, wollen alle komischerwewise
ganz
schnell weg.
Immer wird das Individuum vom Staat gezwungen. Ein darüber hinaus
gehender Zwang kann nur die Abwesenheit von Demokratie bedeuten. Natürlich
bin ich für Demokratie, was also auch die freie Entscheidung mit
einschließt, ob man in einem Kommunismus leben möchte, oder nicht.
Das ist eine interessante Frage, ob es in der Demokratie erlaubt sein soll, selbige abzuschaffen.
Es wäre erörterungswürdig, ob eine Einkommens- und Lohnsteuer das richtige Steuersystem ist. Und zwar wegen folgenden Überlegungen:
Die Eigentumswirtschaft sorgt für eine effektive Nutzung der Resourcen ohne dass zentral gesteuert werden muss.
Die Kosten des Staatswesens sind in erster Linie die Kosten für die Erhaltung des Eigentums.
Den Eigentümern ist es gelungen, diese Kosten auf die Nichteigentümer abzuwälzen.
Es wäre daher besser, die Einkommens- und Lohnsteuer durch eine Vermögensteuer zu ersetzen. Das würde das Wachstum der Vermögen begrenzen ohne es abzuschaffen.
Eine solche Vermögensteuer wäre besser als eine Erbschaftssteuer, da letztere sozusagen nur bei zufälligem Gläubigerwechsel greift.