Im Vorfeld wird enteignet, oder?

Lechbrucknersepp, Donnerstag, 01.02.2018, 13:22 (vor 2487 Tagen) @ Falkenauge4649 Views
bearbeitet von Lechbrucknersepp, Donnerstag, 01.02.2018, 13:28

Diese Dinge lassen sich generell nur auflösen, wenn das Eigentum an Grund
und Boden in der heutigen Form verändert wird und jeder von der Gemeinde
ein Stück Boden zur Wohnnutzung erhält. Das kann auch zu Bruchteilen
verbunden mit Wohnungseigentum sein. Aber das kann ich hier nicht weiter
ausführen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass im Vorfeld enteignet wird?

Was ist mit reichen Weißen, die schon länger hier leben, wie mich?
Ich habe nichts geschenkt bekommen - auch meinen Immobilienbesitz nicht.

Wer soll darüber entscheiden, wer welche Grundstücke bekommt? Wer welchen Wohnraum bekommt? Gibt es einen Ausgleich für die Enteigneten und Entrechteten? Wie gnädig bist Du an dieser Stelle?

Soll das eine Art Zentralkomitee gerecht neu zuteilen? Man könnte auch einen weniger verbrauchten Namen finden, vielleicht "bürgerliches Kollektivgremium", aber das wäre nur ein anderer Lack für eine, in der Substanz kommunistische Ideologie.

Vielleicht kann ich Dir das Problem anhand eines Randaspektes veranschaulichen: Kann man seinen, von der Gemeinde zugeteilten Grund/Wohnraumanteil auch wieder verkaufen? Dann hast Du nach einem Zeitraum X eh wieder eine Vermögenskonzentration in wenigen Händen.

P.S. Das ist kein Plädoyer für Superreiche, auf deren Haufen der Teufel immer noch mehr scheißt. Eigentum verpflichtet auch. Hier wird man aber andere Mittel und Wege finden müssen. Eine Vermögenssteuer beispielsweise.


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