Höhere Kunst

D-Marker, Rostock (MV), Dienstag, 21.10.2025, 00:28 (vor 23 Tagen) @ D-Marker1904 Views

Für alle Juristen, welche sich auskennen:

https://youtu.be/Lc6rdZmrpnY?t=5889 (3min)

Sie müssen die Wahrheit sagen.

Sie können zugeben, dass sie das Volk betrogen haben.

Für diesen Betrug können sie nicht bestraft werden.

Aber wenn sie Lügen, kann man sie wegen Meineid dran kriegen.

Diesen Konstrukt kennt man auch aus dem deutschen Strafgesetzbuch, einen Paragrafen vor dem 130er:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat
,...

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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