Gehört zum "Weaponizing" von Recht und Justiz
Hallo mabraton,
die DUH macht sich doch nur die regulatorische Perversion primär durch EU-Richtlinien und -Verordnungen zunutze. Die ganzen Umweltklagen gehen auf die Öffentlichkeitsrichtlinie zurück, die vordergründig die Information der Bevölkerung bei Bauprojekten u.ä. und deren Recht auf Gehör und Einspruch zum Ziel hatte. Dabei hat man dann aber den Umweltorganisationen - eigentlich verfassungswidrig - ein Klagerecht zugeschanzt und dafür mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz die Verfassung verbogen.
Nur am Beispiel der seit dem letzten Dezember geltenden Luftqualitätsrichtlinie erkennt man die Perversion ganz offen. Die Richtlinie macht nicht nur den Weg frei für individuelle Schadensersatzklagen, sondern schreibt den Mitgliedstaaten auch noch vor, die Gesetze so auszugestalten, dass der Nachweis einer individuellen Schädigung nicht allzu schwer gemacht werden darf. Ein solcher Nachweis ist bei den heutigen Immissionswerten normal nicht möglich. Aber die Lobbyarbeit hat sich gelohnt, wenn die Gemeinden mit unzähligen Klagen überzogen werden können.
Dieser Geist zieht sich durch EU-Parlament und EU-Kommission durch und legt den Mehltau über die EU. Für Anwälte ist das eine Goldgrube.