Das mit der Kriegsdienstverweigerung können alle Deutschen laut einem neuen BGH-Urteil wohl vergessen
Hallo Dieter,
da gibt es nichts (nehr) zu prüfen, jedenfalls nicht für die zukünftigen Soldaten.
Ich kann dazu juristisch nichts sagen, aber es hört sich ziemlich eindeutig an, wenn man die Haltung der Justiz im heutigen Deutschland so betrachtet.
Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“ | NDS
Ein Interview der Nachdenkseiten deckt auf, wie in einem BGH-Urteil bezogen auf einen ukrainischen Kriegsdienstverweigerer das Kriegsdienstverweigerungsrecht ganz offiziell und ganz generell, also auch und insbesondere für deutsche Staatsbürger, abgeräumt wurde.
Das heißt jeder kann zum Sterben geschickt werden. Wer dagegen klagt muss dann hoffen, dass das Gericht sich gegen dieses BGH-Urteil stellt. Das passiert heute bestimmt nicht mehr, nachdem man schon das juristisch viel zweifelhaftere Robert Koch und Paul Ehrlich Institut nicht gewagt hat infrage zu stellen.
Da könnte nach der neuen Rechtspraxis der Richter doch anschließend gleich höchst selbst eingezogen werden.
Grüße in das beste Deutschland aller Zeiten
Moprheus