Völlig korrekt - Erfahrung als Angestellter eines Unternehmens, das leider den Gründer/Eigentümer durch einen UNfall verloren hat

so_gesehen, Donnerstag, 26.12.2024, 22:22 (vor 8 Tagen) @ ebbes1550 Views

Die 5jährige Halte-Frist für die Einzelteile des Erbes ist essentiell.

Die Haupt-Erbin des Unternehmens musste sich mit "Mit-Erbinnen"-ME- (die sich nicht an eine Handschlag-Vereinbarung gehalten gefühlt haben) auseinandersetzen und einen Teil des Erbes verkaufen, damit die ME aus der Erbfolge des eigen gebauten Hauses ausgezahlt werden konnten.

Die Erlöse sowohl aus dem verkauf des teils, als auch aus dem Erhalt des Hauses waren komplett Erbschaftsteuerpflichtig.

Zum Ablauf der 5 Jahre wurde das Unternehmen liquidiert (trotz insgesamt positiver Entwicklung) und der Erlös dann Erbschaftssteuerfrei ausgezahlt.

Daher trifft die Antwort der KI zu.

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In dem selbst erlebten Fall - SCHADE, um das Unternehmen und für die Mitarbeiter, die zT mehr als 20 Jahre für das Unternehmen tätig waren.


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