Ich habe einmal die KI gefragt. Nach der ist der Fall klar.
Antwort von der KI.
Verschonung während der Behaltensfrist: Solange die Erben den Hof fortführen und die anderen Voraussetzungen erfüllen, profitieren sie von der steuerlichen Verschonung. Das bedeutet, dass sie in dieser Zeit keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Rückwirkende Steuerpflicht: Wenn der Hof jedoch innerhalb der 5 Jahre verkauft wird, entfällt die Verschonung rückwirkend. Das bedeutet, dass die Erben dann die Erbschaftsteuer auf den Wert des Betriebs nachzahlen müssen, als ob keine Verschonung gewährt worden wäre.
Verwendung des Verkaufserlöses: Die Erben können den Erlös aus dem Verkauf des Hofes nutzen, um die fällige Erbschaftsteuer zu bezahlen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie die Verschonung nur erhalten, wenn sie die oben genannten Bedingungen einhalten.
Und einen landwirtschaftlichen Betrieb kann ich so lange behalten wie ich will?
Eine Pflicht zur Abmeldung gibt es nicht oder doch?
Hat einer von euch wichtige Ergänzungen?
ebbes
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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.