Realteilung durch Erbauseinandersetzung
Es sei denn, es findet eine Realteilung statt, z.B. durch eine Erbauseinandersetzung, durch die Gebäude und Flächen getrennt werden. Dabei kommt es aber zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, die bei entsprechenden Gewinnen Steuerforderungen nach sich ziehen kann.
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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."
William Keith Chesterton