Realteilung durch Erbauseinandersetzung

Otto Lidenbrock, Donnerstag, 26.12.2024, 12:44 (vor 364 Tagen) @ Dieter1806 Views

Es sei denn, es findet eine Realteilung statt, z.B. durch eine Erbauseinandersetzung, durch die Gebäude und Flächen getrennt werden. Dabei kommt es aber zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, die bei entsprechenden Gewinnen Steuerforderungen nach sich ziehen kann.


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