Art 2 GG ist schon menschenverachtend

Dieter, Mittwoch, 17.07.2024, 11:30 (vor 93 Tagen) @ Weiner1089 Views

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Hallo Weiner,

Das Entscheidende jedoch ist und bleibt: wenn der Bürger gegen entsprechenden Mißbrauch und Verstoß nicht einschreitet, sind alle derartigen Gedankengänge komplett nutzlos.

Die Unterwerfung (im Zwangsstaat) findet nicht nur bei der Staatsgründung statt sondern in jedem Augenblick seiner Geschichte.

Es hat den Anschein, dass es nur drei Optionen gibt: (1) ich werde Teil der Macht, (2) ich kämpfe gegen die Macht (hoffe auf Sieg, riskiere aber den Tod), (3) ich unterwerfe mich der Macht.


Es findet keine freiwillige Unterwerfung statt, sondern eine zwangsweise Unterwerfung unter Diskriminierung der pers. Rechte des Menschen. Deshalb: inlegitim.
Es mag Staaten geben, die aus einem freiwilligem Zusammenschluß entstanden sind. Die Regel ist das nicht. Aber selbst diese verlassen schon bald den Status der freiwilligen Willensbildung zum Staat und der Staat gestaltet sein machtbewußtes Eigenleben, die Intensionen der freiwilligen Gründer mißachtend.

in dem Moment, in dem der einzelne im Rahmen der freien Entfaltung versucht, einzeln oder mit Gleichgesinnten die verfassungsmäßige Ordnung in einer Weise zu ändern, die die staatliche Ordnung infrage stellt, ist er oder die Gruppe dem Gewaltmonopol eines Staates ausgesetzt nach dem Motto "Wehret den Anfängen". Staaten schaffen sich Gesetze, die die Staatsmacht zementieren und zwar zeitlich zunehmend nach der Gründung. Es sind freiheitseinschränkende autoritäre Gebilde, wobei zunehmend das freiheitseinschränkende zum Selbstzweck des Staates wird. Ich denke Du siehst es ähnlich und entspricht Deiner Option (2).

Dem gegenüber: Ein wesentlicher Sinn des menschl. Lebens besteht meines Erachtens darin, sich auszuprobieren, auch zu scheitern, Erfahrungen im negativen wie positiven zu sammeln. Also größt mögliche Freiheiten durchzuleben.
In jedem Moment des Lebens besteht die Abwägung, ob man seinen eigenen "Gesetzen" oder denen der Staatsmacht folgt (früher Kirche als Machtinstrument), vor allem wenn beide im Widerspruch zueinander stehen. Eine freie Entfaltung im Rahmen einer allgemeinen Sitte, die es auch verbietet, die gleichen Rechte anderer zu verletzen, ist bei den Staaten die ich kenne nicht gegeben.

Als "Zwangs"mitglied einer Familie oder einer Gruppe hat man die Möglichkeit, die Familie oder die Gruppe zu verlassen, also der Unterordnung zu entgehen ohne seine Existenz auf Spiel zu setzen. Ein Leben isoliert von Familie oder Gruppe ist möglich.

Bei Staaten ist es schwierig. Zumindest kenne ich keinen staatsfremden Raum auf diesem Planeten, der lebensfähig ist. Und jeder Staat bemüht sich mit Gewalt, seinen Status als Selbstzweck zu verteidigen, auch alle "demokratischen" Staaten.

Staaten sind verantwortlich für Wohlstand, aber auch Not. Die Organisation der Arbeitsteilung mit ihren Wohlstandsgewinnen ist größtenteils auch das Verdienst von Staaten. Aber das ließe sich auch anders im menschl. Zusammenleben organisieren, indem Gesellschaften sich in kleineren Organen organisieren mit einer offenen Weise ohne Ideologie. Dem stehen die Organe der Staaten entgegen, die den Machterhalt als Selbstzweck zementiert haben.

Dies alles führt zu meinen Gedanken der fehlenden Legitimität von Staaten im allgemeinen.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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