Was die Bundeszentrale für politische Bildung dazu sagt: - und ein wenig mehr

Dieter, Dienstag, 16.07.2024, 12:04 (vor 94 Tagen) @ Weiner1344 Views

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323696/legitimitaet/

Legitimität

Handlungen, Verhältnisse oder Machtbeziehungen, die gerechtfertigt sind oder sich rechtfertigen lassen.
Legitimität ist zu unterscheiden von Legalität. Ist etwas legal entspricht es dem Recht (von lat. lex, Gesetz).
Legitim meint darüber hinaus, dass es auch ethischen oder moralischen Anforderungen standhält.

Legalität ist nur ein Indiz für Legitimität. In der Moderne wird die Machtausübung des Staates, die mit jedem Gesetz verbunden ist, nur dann als legitim betrachtet, wenn sie einem demokratischen Verfahren entspringt, also auf freien und gleichen Wahlen oder Abstimmungen der Rechtsunterworfenen beruht.

Im Mittelalter entsprang die L. stattdessen dem Willen Gottes. In der Moderne fallen unter demokratischen Bedingungen Legitimität und Legalität zusammen, während sie in diktatorischen Gesellschaften auseinanderdriften. Eine engere Bedeutung hat der Begriff im Strafrecht: Legitim, also gerechtfertigt, kann auch die einen anderen verletzende Handlung einer Person sein. Siehe Rechtfertigungsgrund.


Hallo Weiner,

anhand der Definition, die der Staat BRD postuliert, ist klar erkennbar, daß er nach staatseigener Definition nicht legitim in seiner derzeitigen Ausprägung ist.

Exakt darauf wollte ich in meinem Vorposting hinweisen, auch in der Absurdität der Haldenwang´schen Ausübung auf Personen/Gruppen, die die Legitimität der derzeitigen Staatsführung bzw. seines Staatsorgans infrage stellen.
Das ist Unrechtsgewaltanwendung des Staates. Hier handelt der Staat mit seinen Organen inlegitim und bekämpft das Legitime.


Deine Ausführungen bezogen sich auf meinen letzten Absatz des Vorpostings, in dem ich die Frage aufwarf, ob Staaten, wie wir sie kennen, überhaupt legitim im Sinne der allgem. Menschenrechte sind.

Auch hier bin ich anderer Auffassung, da ich die Freiwilligkeit der Unterordnung nicht erkennen kann, was im wesentlichen mit dem Gewaltmonopol der Staaten in Zusammenhang fällt. Man wird in ein vorhandenes System hineingeboren mit all seinen Zwängen, ohne daß der Mensch (allgem. Menschenrechte) eine realistische Chance hat, dem auszuweichen.
Der Staat gefährdet folglich die eigene Existenz, sollte man nicht seiner Autorität folgen. Das ist eine Negation des ursprünglichen Gedankens, des freiwilligen Zusammenschlusses zum gegenseitigem Vorteil.

Wenn man als Gegenargument anführt, daß in demokr. Staaten die freiwillige Zustimmung durch Wahlen jeweils gegeben wird, muß ich entgegenhalten, daß die Wahlmechanismen keine grundsätzlichen Wahlmöglichkeiten bieten.
Eine freie, selbstbestimmte Wahl findet nicht statt. Die Wahlmöglichkeiten sind derartig eingegrenzt mit Hilfe des staatl. Gewaltmonopols, daß Wahlmöglichkeiten nur in einem ganz engen Spektrum möglich sind.

Wäre es nicht so, müßten auf dem Wahlzettel auch Möglichkeiten bestehen, alles derzeitige abwählen zu können, oder die Möglichkeit der Staatsauflösung. Ich warte immer noch auf die Wahlzettel, bei denen ich ankreuzen kann: Keiner von denen. - und mit der Konsequenz, sollte sich dafür eine relative Mehrheit bilden, es entsprechend durchzuziehen.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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