Nichts neues, gabs früher auch schon

Pingpong, Donnerstag, 20.04.2023, 13:25 (vor 1119 Tagen) @ Steppke4035 Views
bearbeitet von Pingpong, Donnerstag, 20.04.2023, 13:29

Die sog. Wegzugsbesteuerung f. Inhaber von Kapitalgesellschaften gab es zuvor auch schon sehr lange, das ist nichts neues.

Allerdings konnte man seit einer EuGH-Entscheidung Anfang der 2000er unter bestimmten Umständen eine Stundung der fälligen Steuern erreichen, sofern man innerhalb der EU umzog.

Die einzige Änderung:
Diese Stundung ist nun fortgefallen, die Wegzugsbesteuerung wird nun sofort fällig - ebenso wie schon früher zuvor immer bei Wegzug in einen sog. Drittstaat ausserhalb der EU.

Steuersystematisch ist die Wegzugsbesteuerung m.E. sogar nachvollziehbar, weil der deutsche Fiskus sichergehen will, dass etwaige Steuergewinne, die sich aus dem Aufbau eines Unternehmens in Deutschland ergeben, dann nicht einfach nur ausschliesslich dem neuen Sitzstaat zufliessen.

Muss man halt als Unternehmer sich entsprechend organisieren und das Geschäft z.B. langsam Stück für Stück ins Ausland verschieben.

Für viel gefährlicher halte ich die Pläne der linksgrünen Enteigner, die Steuerpflicht irgendwann an die deutsche Staatsbürgerschaft zu koppeln - DAS wäre m.E. ein Gamechanger, da man naturgemäß seine Staatsbürgerschaft nicht einfach so wegwirft.


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