Fragen
Hallo Steppke,
eins vorweg: Ich habe kein Unternehmen, und habe auch nicht vor, eines zu gründen. Trotzdem habe ich interessehalber dein Posting gelesen, und bin jedoch nicht schlauer als zuvor.
Frage 1: In welchem Gesetz kann man das alles nachlesen?
Frage 2: Mit "Unternehmen" meinst du wohl eine GbR. Was ist mit einer GmbH?
Frage 3: Welche Länder sind "Ausland"? Auch EU-Länder?
Frage 4: Das ganze Problem betrifft doch nur wenige Fälle meiner bescheidenen Meinung nach. Zum einen soll/kann das Unternehmen offenbar nicht vor dem Wegzug ins Ausland verkauft werden, sonst wäre das Problem ja bereits gelöst. Also besteht das Problem offensichtlich nur bei solchen Unternehmen, bei denen der Inhaber zwingend weiter engagiert sein muss, um den Wert des Unternehmens zu erhalten (z.B. Aufgrund seines Netzwerks mit Auftraggebern), gleichzeitig aber kaum persönlich vor Ort anwesend sein muss, um das Unternehmen gewinnbringend weiterzuführen, sonst käme ja ein Wegzug ins Ausland a priori nicht in Frage. Das ist ja dann schon ein sehr spezieller Fall.
Frage 5: Lässt sich das nicht einfach unterlaufen, indem man sich gar nicht abmeldet, sondern nur de facto sich überwiegend im Ausland aufhält? Um das zu rechtfertigen (wobei das ohnehin nicht kontrolliert wird), bräuchte man doch nur eine Geschäftstätigkeit des eigenen Unternehmens im Ausland vorgaukeln, und schon kann man sich dort beruflich aufhalten, hat aber seinen Lebensmittelpunkt weiter in D, und kann daher in D angemeldet bleiben.
Gruß, Ötzi