M.W. steht in jedem Grundschuldvertrag, dass ... Sicherheiten ... bei Wertverfall des Haftungsobjekts ... nachgefordert werden können
Hallo Dionysos,
wurde die Gesetzgebung geändert?
Du schriebst:
[...
Mit einer Immobilie sind ein Lebenswerk und die Existenz verbunden. Dieser Bärenmarkt wird um ein Vielfaches brutaler als alles Bisherige werden. Hier besteht nicht nur das Risiko eines Margin-Calls wegen eines überschuldeten Investments.
...]Seit wann ist das der Fall?
Ist also m.W. schuldvertragsrechtlich seit Dekaden so standardmäßig verankert, zumal Grundschulden (anders als Hypotheken) nicht akzessorisch sind.
Bedurfte und bedarf keiner Gesetzesänderung.
Weiß jemand hierzu mehr? Aktuelle Grundschuldvertragsformulierungen?