Ich verstehe das jetzt so

Manuel H., Sonntag, 09.10.2022, 09:31 (vor 1232 Tagen) @ Dieter1634 Views

A) Die Energielieferanten berechnen ihre Energielieferungen ohne CO2-Steuer.
B) Der Empfänger der Energielieferungen muß alle Eingangsrechnungen sammeln, darauf mit der Hand die jeweiligen CO2-Steuern ausrechnen und bei der Nebenkostenabrechnung den Energie-Eingangsrechnungen aufschlagen und an die Mieter bei der nächsten Nebenkosten-Jahresabrechnung weiterberechnen.
C) Die CO2 Steuer richtet sich nach dem Verbrauch, nicht nach der Energieklasse, in der das Wohneigentum mal klassifiziert wurde.
D) Er kann je nach Energieklasse zwischen 10% und 100% an seine Mieter weiterberechnen.
E) Es müßte dann bei der Steuererklärung (welcher? Mantelbogen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?) ein Feld geben, in der er die selbstausgerechnete CO2-Steuer erklärt.
F) Die Differenz zwischen der erklärten CO2-Steuer und dem an die Mieter weitergereichten Betrag sind dann m.E. zusätzliche Kosten aus den Erträgen aus Vermietung, dürften steuerlich absetzbar sein, da sie die Mieterträge mindern, es sei denn, man hat eine Wohnung nach den allerneuesten Standards und kann 100% der Steuer weiterreichen.


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