Zum Verständnis der CO2 Steuer

Manuel H., Freitag, 07.10.2022, 10:21 (vor 1233 Tagen) @ Dieter2255 Views

Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Wohnungen (bzw. Häuser) alle mittlerweile in Energieklassen eingeteilt wurden. Aus denen ergibt sich ein behauptetes Volumen an CO2, das diese Wohnungen emittieren.

Ich vermute, da wird nichts gemessen, sondern anhand baulicher Eigenheiten (Alter, wurde Fassade zusätzlich gedämmt, existieren Thermofenster usw.) eingeteilt.

Ich vermute, dass das Gros der Mieter überhaupt nicht weiß, in welche Energieklasse die gemietete Wohnung eingeteilt wurde, noch, dass das Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung haben kann.

Wer treibt diese Steuer eigentlich ein?

Muss jetzt der Energielieferant bei jeder Lieferung individuell je nach Energieklasse des Belieferten verschiedene Endpreise berechnen?

Oder muß der Vermieter alle Energielieferungen in Kopie ans Finanzamt senden, damit die je nach Energieklasse entsprechende Steuerbescheide anfertigen?


https://ratgeber.immowelt.de/a/co2-steuer-das-muessen-mieter-und-vermieter-wissen.html


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