nicht ganz korrekt

Dieter, Freitag, 07.10.2022, 10:05 (vor 1233 Tagen) @ Manuel H.2278 Views
bearbeitet von Dieter, Freitag, 07.10.2022, 10:11

Hallo Manuel H.,

Die Vorfinanzierung ist m.E. nicht das Problem, eher die Tatsache, daß etliche Mieter nicht in der Lage sein werden, größere Nachzahlungen zu leisten, auch die staatl. Hilfen für Energiekosten zum Zeitpunkt der Nachzahlungen längst ausgegeben sind. Der Vermieter folglich seine Forderungen abschreiben kann. Es dann nicht zu einer Vorfinanzierung kommt, sondern zu einer Finanzierung, also quasi ein unbeabsichtigtes Geschenk an die Mieter, wenn diese zahlungsunfähig sind.

Ansonsten: Deine Darstellung ist nicht ganz korrekt.
Richtig ist, der Anpassung muß zwingend eine zuvor getätigte Abrechnung gemacht worden sein, denn nur so hat man Werte über die genutzten Mengen z.B. für Heizenergie oder Wasserverbrauch.

Diese Mengen sind die Basis für die Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlungen. Wenn sich die Preise gegenüber dem vorherigen Abrechnungszeitraum zwischenzeitlich erhöht haben, dann kann anhand der gestiegenen Kosten erhöht werden. Übrigens auch, wenn der Energielieferant anhand des vorh. Liefervertrages die Preise für zukünftige Lieferungen erhöht.

Da die meisten Vermieter ihre Betriebskostenabrechnungen meist in den Monaten Febr-März erstellen, haben sie kurzfristig nicht die Möglichkeit die Vorauszahlungen anzupassen. Vermieter, die erst im Spätsommer/Herbst dies gemacht haben, können auch jetzt rechtlich bindend anpassen.

Da ich so einer bin, der aufgrund von Lustlosigkeit die Betriebskosten immer sehr, sehr spät abrechnet, werde ich auch mal belohnt für meine Untätigkeit und habe mir die Mühe gemacht, jetzt die Abrechnungen für 2021 zu erstellen und auf dessen Basis (Verbrauchsmengen) und den Preisänderungen lt. Mitteilungen von z.B. E.ON-Gas die Kosten für 2022 hochgerechnet sowie für 2023 und mit diesen Werten die Vorauszahlungen angepaßt, was natürlich erhebliche Änderungen mit sich brachte, In einem Fall wurden so die Mietnebenkosten zu Miethauptkosten.

Ab nächsten Jahr sollen Vermieter auch einen Teil der Ökosteuer zahlen, also je mehr der Mieter verbraucht, umso größer der prozentuale Anteil für den Vermieter. Da ich dieses Gesetz nicht akzeptiere, werde ich als Gegenmaßnahme die Mieten erhöhen, zumal ich sehr viel Spielraum nach oben habe, den aber sicher nicht ausschöpfen werde.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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