Schau doch mal auf Deine Rechnung

Manuel H., Freitag, 07.10.2022, 20:53 (vor 1234 Tagen) @ Dieter1806 Views

Wenn Dir der Energielieferant die CO2 Steuer in Rechnung gestellt hat, ist doch alles klar.

Er ist zwangsverpflichtet, diese Steuer für den Staat einzutreiben (kostenlos) und Du als Vermieter zahlst sie.

Bislang hat Dich dieses Detail nicht besonders interessiert, denn der Beleg des Energielieferant geht stracks in die Schublade für die 100%ige Weiterberechnung an die Mieter.

Neu scheint mir zu sein:

Vermieter müssen jetzt nachschauen, in welche Klasse(n) ihre Immobilie(n) eingeordnet sind und dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die CO2 Steuer aus der Energierechnung rauspopeln, die Prozente ausrechnen und einen meist verminderten Betrag den Mietern in Rechnung stellen.

Am Staat kann man sich bekanntlich nicht rächen, aber an den Mietern. Machs doch wie mein Bäcker um die Ecke, der hatte seine Erhöhung von 25 cent auf 30 cent (20%) damit begründet, dass sein Müller den Mehlpreis ein wenig erhöht hätte (ein Brötchen wiegt 30 Gramm, der aktuelle Mehlpreis 170 Euro pro TONNE, also 17 cent das Kilogramm) :-)


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