Welche Mitteilungspflichten gibt es denn bereits?
Wenn Du von Änderungen schreibst, dürften ja vorher schon Mitteilungspflichten bestanden haben.
Wie wirst Du denn die Zusatz-Steuer abrechnen wollen? Ich vermute, viele Vermieter haben null Ahnung, was da auf sie zukommt.
Die CO2 Steuer scheint es ja schon länger zu geben, neu ist ja nur, dass jetzt ein Verteilungsschlüssel zuungunsten der Vermieter gefunden wird.
Wie war denn bislang das Inkasso dieser Steuer vom Staat gelöst? Stand sie auf der Rechnung des Energielieferanten?
Dann spekuliere ich, dass die Vermieter sie über den Energielieferanten immer entrichtet haben, der Energielieferant hat sie dann mit seiner Steuererklärung abgeführt.
Die neue Aufgabe des Vermieters ist dann, nachzuschauen, welcher Klasse sein Haus (Wohnung) angehört, um so in der Nebenkostenabrechnung die bereits entrichtete CO2-Steuer richtig weiterzuberechnen.
Hat er ein Haus mit niedriger Einstufung, muß er halt 90% dieser bereits bezahlten Steuer selber bezahlen (steuerlich abzugsfähig?) und kann nur 10% dieser Steuer an seiner Mieter weiterberechnen. Korrekt?